Deutsche Vorreiter für das EU-Recht
Vorbei ist die Zeit, in der die Spielerschaft noch hoffen konnte, sich den kontrollierenden Aktionen in den Spielbanken unbeschwert auf eine digitale Anbieterplattform entziehen zu können, bis sich die EU-Kommissare gegenüber dem Triumvirat Deutschland, Schweiz und Österreich durchgesetzt haben und das Monopol der nationalen oder der regionalen Regierungen gelockert werde. Vorbei die Vorstellung eines grenzenlosen Internets, in dem die internationale Spielerschaft quer durch Europa in Sportwettbüros, bei Pokerpartien oder am Roulettetisch sich ein feierabendliches Stelldichein geben würde.
Den anfangs als hoffnungslos angesehenen Kampf der deutschen Ministerpräsidenten gegen den Rest der Welt haben diese Herren überraschend schnell gewonnen. Immer mehr Staaten vollziehen den Schulterschluss zu dem in Deutschland traditionellen -nun staatsvertraglich verankerten- Glücksspielmonopol; und den ersten milden Gerichtsurteilen schliesst sich zwischenzeitlich eine europäische Armada von Judikativen an, die immer härter werdende Urteile gegen die Spielerschaft ausspricht.
In einer wachsenden Anzahl von Staaten ist nunmehr Onlinespielen im Internet unter Strafe gestellt, sofern hierbei um Geld gespielt wird. Die Härte der Strafen ist unterschiedlich – sie reicht von empfindlichen Geldstrafen bis zur Haft, je nach Land und Einzelfall. Es bleibt den staatlichen Institutionen vorbehalten, in von ihnen kontrollierten Rahmenbedingungen Glücksspiele anzubieten. In Deutschland ist dies der Deutsche Lotto- und Totoblock.
Spielgesetze in der Kritik
Liest man die internationalen Kritiken, gewinnt man den Eindruck, dass die Mitglieder der Europäischen Union sich an dem durch den deutschen Föderalismus ausgeprägtesten Staatsmonopol der EU ein Beispiel genommen haben und dass einer nach dem anderen die Chance wittert, sich im Verlauf der internationalen Wirtschaftskrise eine Aufbesserung der Staatseinnahmen sichern zu wollen. Bereits drei weitere Länder haben einen definitiven Kurswechsel angesagt und berufen sich urplötzlich auf ihr Verantwortungsgefühl gegenüber ihren Bürgern.
Ehemalige private Mitanbieter werden durch die Distanzen hindurch abgeschmettert. Allein das Heer rechtsspezifisch ausgerichteter Koriphäen des Prozessgegeners bwin kostete ein Vemögen. Nichts desto trotz wurden gegen den Online-Anbieter nun auch auf höchstrichterlicher Ebene empfindliche Geldbußen wegen des Anbietens gewerblich ausgerichteten Glücksspiels ausgesprochen, die ihm durchaus geeignet scheinen, sich aus dem Geschäft zurückzuziehen.
