eigener Nachrichtendienst 2. Sept. 2009 / Zürich | Der Eidgenössischen Spielbankenkommission oblag die Anfertigung einer detaillierten Fallstudie zu einer neuen Konstellation der verschärften Angebotseinschränkung öffentlich zugänglichen Glücksspiels. Während die Kantonsadministrationen andere Vorstellungen über die Kontrolle der Glücksspielofferten der Konzessionäre Swisslos und Loterie Romande haben, als wie sich das Verhältnis dieser Anbieter gegenwärtig zur bestehenden Gesetzeslage darstellt, strebt die Fachdirektorenkonferenz der Lotterie- und Wettkommission eine Eindämmung des Förderalismus in der Schweiz an.
Beschnitten werden sollen nunmehr die auf Kantonsebene befindlichen Hoheitsrechte, die den einzelnen Kantonen eine unterschiedliche Interpretation einiger Gesetzespassagen gestattet; eine Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz hatte Anfang August bereits die Vorstellung, die einheitliche und koordinierte Anwendung des Lotterierechts, den Schutz der Bevölkerung vor sozial schädlichen Auswirkungen der Lotterien und Wetten sowie die transparente Verwendung der Lotterie- und Wetterträge auf dem Gebiet der angeschlossenen Kantone sicherzustellen. Anschlusskonferenzen hatten sich darüber hinaus zum Ziel gesetzt, die hieraus resultierenden unterschiedlichen Bedingungen, die für Art und Umfang einer jeweiligen Konzessionsvergabe die Rahmenbedingung darstellen, drastisch zu verändern.
Paradoxerweise hieß es noch wenige Monate zuvor,
der Bundesrat habe beschlossen, die Gesetze zu lockern. Mit einer Beschränkung auf nunmehr nur vereinzelte Konzessionen mutet diese Ankündigung unter den gegenwärtig mitgeteilten Bedingungen fast schon wie eine Verhöhnung an.
Angestrebt ist in der Schweiz, dass nicht mehr als drei Konzessionen vergeben werden sollen, wobei die Offerten der Betreiber in ihrer Gesamtheit der Regulierung der Behörden unterstehen sollen. Sowohl in der Schweiz, als auch in Deutschland sind die Gründe für diese Verschärfung die gleichen; von Suchtspielprävention und Unterbindung der dem Spiel anhaftenden Umfeldkriminlität ist die Rede.
Es stellt sich die Frage, warum man dieses Argument schon vor vielen Jahren als Grund für die staatliche Kontrolle vorschob, ohne mit den schon jetzt harten gesetzlichen Einschnitten auch nur annähernd an das gewünschte Ziel herangekommen ist. In der Schweiz verbreitet sich mehr und mehr die Meinung, dass der nicht unerhebliche Aufwand der staatlichen Aufsicht in keinem Verhältnis zum angestebten Effekt stehe. Grund hierfür sei die nicht kontrollierbare Masse der Bürger, die sich bereits von den staatlichen Offerten abgewendet und im internationalen Ausland als Kunden der im Internet befindlichen Spielbanken zokke und die Gestzgebung in beiden Staaten -sowohl in Deutschland, als auch in der Schweiz- unterwandere. Es sei daher nicht verständlich, sagt Rüdiger Remmli, Medienexperte in Zürich, inwieweit eine erneute Erschwernis der Zulassung die Unzulänglichkeit der Aufsicht kaschieren solle; die Unmöglichkeit, das Internet zu begrenzen, werde auch mit einer Verschärfung der Konzessionsvergaben nicht umgangen. Es fragt sich zudem, wie die Schweiz erreichen will, ihren Bürgern nicht nur den Zugang in die Online Casinos zu verbieten, sondern dies auch zu kontrollieren und einen Straftatbestand hieraus abzuleiten, der rechtlich durchsetzbar und nicht anfechtbar ist.
Die Schweizer Bürger lässt dies unbeeindruckt.
Von ausländischen Agenturen durchgeführte Befragungen bei Schweizer Urlaubern außerhalb ihrer Alpenrepublik ergaben, dass hochgerechnet über 10% der Bevölkerung das Online Angebot der Webanbieter nutzt, wohingegen nur noch 20% von ihnen “…gelegentlich…” mal eine Spielbank in der Schweiz besuchen – das entspricht weniger als drei Prozent der Gesamtbevölkerung.
Aus den Antworten vieler Befragten war auch zu entnehmen, dass sie inzwischen einen Rufverlust ihrer Person befürchten, wenn es bekannt würde, sie seien Spielbankbesucher. Die seit Jahren auf die Bevölkerung einhämmernden Tiraden der Gesetzgeber, wie schädlich, krankmachend und kriminalitätsfördernd das Glücksspiel sei, haben bereits zu einer Veränderung des Volksverhaltens geführt. Hier ist zwar das von der Öffentlichkeitsarbeit der Behörden gesetzte Ziel, erreicht worden, aber der Effekt war nicht gewollt. Indem die staatlich kontrollierten Spielbanken dem Negativsog der öffentlichen Meinung nicht ausweichen können, sind sie die Leidtragenden. Während ihnen jegliche Werbung untersagt ist und auch für sonstige Public Relation im eigenen Land kaum Ansatzstellen vorhanden sind, überflutet die OC-Branche die Internetuser mit allen Tricks, die ihnen die Online Plattformen bieten. Auf diese Weise offenbart sich das eklatante Missverhältnis zwischen dem Schweizer Gesetz und dessen Durchführung: je mehr die Regierungen und derer steuerlich bezahlte Erfüllungsgehilfen gegen das Glücksspiel vorgehen, desto mehr treiben sie die Spieler in die ausländischen OC Casinos – und so verliert der Staat Millionen um Millionen. Gibt es in der Schweiz bald nur noch “…Schweizer Schokoladenroulette..?”

